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   VG Gelsenkirchen, 13.03.2014 - 7 L 306/14   

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VG Gelsenkirchen, 13.03.2014 - 7 L 306/14 (https://dejure.org/2014,7848)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13.03.2014 - 7 L 306/14 (https://dejure.org/2014,7848)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13. März 2014 - 7 L 306/14 (https://dejure.org/2014,7848)
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  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.03.2014 - 7 L 306/14
    vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.03.2014 - 7 L 306/14
    Bei Cannabiskonsum ist die Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass konkrete tatsächliche Verdachtsmomente dafür vorliegen müssen, dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig trennt oder dass durch den Konsum ständig fahreignungsrelevante Leistungsdefizite vorhanden sind; der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr ist kein hinreichendes Verdachtselement, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 und vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 16 B 839/13 -, juris.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.03.2014 - 7 L 306/14
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25/04 -, juris.
  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.03.2014 - 7 L 306/14
    Bei Cannabiskonsum ist die Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass konkrete tatsächliche Verdachtsmomente dafür vorliegen müssen, dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig trennt oder dass durch den Konsum ständig fahreignungsrelevante Leistungsdefizite vorhanden sind; der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr ist kein hinreichendes Verdachtselement, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 und vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 16 B 839/13 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 16 B 1294/11

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.03.2014 - 7 L 306/14
    vgl. zu einer ähnlichen Begründung: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 12. März 2012 - 16 B 1294/11 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - 16 E 550/09
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.03.2014 - 7 L 306/14
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes und entspricht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bei Streitigkeiten um eine Fahrerlaubnis in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, vgl. Beschluss vom 4. Mai 2009 - 16 E 550/09 -, juris/nrwe.de.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - 16 B 382/10

    Verfahrensrechtliche Bedeutung der für die zur Wiedererlangung der Fahreignung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.03.2014 - 7 L 306/14
    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 3. September 2010 - 16 B 382/10 -, juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen.
  • AG Herne-Wanne, 09.08.2013 - 11 OWi 121/12

    Drogenfahrt, Fahrlässigkeitsvorwurf, Anforderungen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.03.2014 - 7 L 306/14
    Dem steht auch nicht entgegen, dass das Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem rechtskräftigen Freispruch durch das Urteil des Amtsgerichts I. -X. vom 9. August 2013 (Az. 11 OWi-54 Js 393/12-121/12) abgeschlossen wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2013 - 16 B 839/13

    Feststellung einer THC-Carbonsäurekonzentration von 3,9µg/l und Weigerung zur

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.03.2014 - 7 L 306/14
    Bei Cannabiskonsum ist die Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass konkrete tatsächliche Verdachtsmomente dafür vorliegen müssen, dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig trennt oder dass durch den Konsum ständig fahreignungsrelevante Leistungsdefizite vorhanden sind; der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr ist kein hinreichendes Verdachtselement, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 und vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 16 B 839/13 -, juris.
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